Home

Ihre Rechte bei Liposuktion - jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Der Ansatz von MeinLipoRecht.de ist einfach und unkompliziert: Sie geben über ein Online-Formular grundlegende Informationen zu Ihrer Behandlung ein und vereinbaren ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Sie erhalten damit bereits eine erste Orientierung und alle Informationen, die für die Rechtsdurchsetzung wichtig sind. Anschließend entscheiden Sie ganz in Ruhe, ob Sie eine individuelle Rechtsberatung und weitergehende rechtliche Vertretung wünschen.

Diese Webseite ist ein Portal für Rechte bei der Liposuktion. Informationen zu weiteren Schwerpunkten meiner Rechtsberatung finden Sie unter dg-ra.de

Übermitteln Sie hier Ihre Daten

Wählen Sie nachfolgend das Formular aus, das zu Ihrer individuellen Behandlungssituation passt.

Liposuktion wurde durchgeführt

 

Wenn die Liposuktion bereits durchgeführt wurde, gelangen Sie hier zum Formular.

Zum Formular bei durchgeführter Liposuktion

Liposuktion ist geplant

 

Bei einer geplanten Liposuktion, klicken Sie hier für das Formular.

Zum Formular bei geplanter Liposuktion

Typische Konstellationen bei der Liposuktion

Rückerstattung wegen überhöhter Rechnung

Eine Abrechnung für eine Liposuktion nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) muss genau den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei Verstößen kommt eine Rückerstattung infrage, was insbesondere für Selbstzahler relevant ist.

Anspruch auf Liposuktion

Wenn die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Behandlung oder Kostenübernahme einer geplanten Liposuktion ablehnt, muss das nicht das letzte Wort sein. Erfahren Sie, welche Rechte Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse haben und wie Sie sie durchsetzen können.

Krankenversicherung
erstattet Kosten nicht

Sie haben eine Liposuktion durchführen lassen und die private Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten nur zum Teil oder gar nicht. Dann ist eine Prüfung Ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sinnvoll.

Ansprüche bei Behandlungsfehlern

Ist das Ergebnis der Liposuktion mangelhaft oder zeigen sich danach gar Beschwerden, kann dies auf einen Behandlungsfehler hindeuten. In diesen Fällen können Patienten Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

Ihre Vorteile

Kein Kostenrisiko

Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, führen wir ein erstes Telefonat. Dieses ist unverbindlich und kostenlos und Sie werden transparent auf mögliche Kosten bei einer weiteren Bearbeitung Ihres Falls informiert. So können Sie danach in Ruhe überlegen, ob Sie eine individuelle Beratung und eine rechtliche Vertretung wünschen.

Einfach und unkompliziert

Sie müssen keine endlosen Fragebögen ausfüllen, um mit einem Rechtsanwalt über Ihren Fall sprechen zu können, sondern übermitteln Ihren Sachverhalt unkompliziert über ein Online-Formular. Zudem müssen Sie auch keinen persönlichen Termin in einer Kanzlei vereinbaren, sondern können bequem Telefon und E-Mail nutzen.  

Immer gut informiert

Für Betroffene ist die Entscheidung, sich anwaltlich gegenüber Ärzten oder Krankenkassen vertreten zu lassen oft nicht leicht. Umso wichtiger ist es, eine gute Entscheidungsgrundlage zu haben. Im Ersttelefonat erhalten Sie daher alle Informationen, die Sie hierfür benötigen.    

Fragen und Antworten

Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Je nach dem, ob Sie Selbstzahler, privat oder gesetzlich krankenversichert sind – und selbstverständlich, ob die Liposuktion bereist durchgeführt wurde oder erst noch geplant ist. In aller Kürze lässt sich grundsätzlich sagen: Bei einer durchgeführten Liposuktion haben Sie Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung und fachgemäße Durchführung. Erfüllen Sie die jeweiligen Voraussetzungen, ist Ihre Krankenversicherung zur Kostenübernahme der Liposuktion verpflichtet.

Es gibt typische Situationen, in denen sich ein Anspruch ergeben kann:

  • Bei einer Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) finden sich oftmals Positionen in den Rechnungen, die nicht angesetzt werden können oder überhöht sind. Das führt in aller Regel zu einem Rückzahlungsanspruch.
  • Private Krankenversicherungen verweigern eine Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung in einer Privatklinik mit Pauschalhonorar und verlangen eine Vergleichsrechnung nach der GOÄ. Oftmals ergibt sich eine solche Einschränkung aber aus den Versicherungsbedingungen nicht.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung lehnt einen Antrag auf eine Liposuktionsbehandlung ab. Liegen alle Voraussetzungen vor, haben gesetzlich Versicherte aber einen Anspruch auf die Behandlung.

Wichtig ist in allen Fällen, dass Sie über Ihr Recht Bescheid wissen und auf der Grundlage dann eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen können.

Nein. Die Übermittlung der Informationen zu Ihrem Fall und das anschließende Telefonat ist nicht mit einer kostenpflichtigen individuellen und eingehenden Rechtsberatung zu verwechseln, die sich gegebenenfalls erst an das Ersttelefonat anschließt. Grundlage hierfür wäre eine schriftliche Auftragserteilung. Im Ersttelefonat geht es vielmehr darum, Ihr Anliegen zu erfassen, Ihnen eine erste Orientierung zu geben und zu klären, ob eine weitere kostenpflichtige Bearbeitung Ihres Falls sinnvoll und gewünscht ist. Ebenfalls besteht in Einzelfällen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (vgl. unten). 

Das hängt davon ab, ob Sie eine weitere Prüfung und gegebenenfalls anschließende Vertretung wünschen. Ist das der Fall, wird ein Anwaltsvertrag abgeschlossen. Erst dann können auch Kosten entstehen. Falls keine weitere Bearbeitung gewünscht wird, bleibt es bei dem Ersttelefonat.

Ja. Das kommt vor allem bei Fällen in Betracht, die nicht besonders komplex und auf ein bestimmtes Rechtsgebiet begrenzt sind. Regelmäßig kann das bei Ansprüchen auf Rückerstattung aufgrund einer GOÄ-Abrechnung angeboten werden. Dies wird immer individuell mit Ihnen vereinbart, so dass Sie transparent informiert sind.  

Kontakt

Daniel Gärtner, LL.M. (Wellington)
Rechtsanwalt

Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim

Tel.: 0160 976 534 89
E-Mail: info@meinliporecht.de

Hinweis: Von November 2026 bis Ende Februar 2027 bin ich bevorzugt über E-Mail oder WhatsApp erreichbar. Anrufe über das Mobilfunknetz sind in diesem Zeitraum nicht möglich.

Nach oben scrollen