Ansprüche bei Behandlungsfehlern
Wie bei jedem operativen Eingriff können auch im Rahmen einer Liposuktion Behandlungsfehler auftreten. Bleiben diese nicht folgenlos, sondern beeinträchtigen das ästhetische Ergebnis oder – gravierender – die Gesundheit der Betroffenen, kommen rechtliche Ansprüche in Betracht. Je nach Schwere und Auswirkung des Fehlers können Honorarkürzungen sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen.
Mängel in der Durchführung zeigen sich mitunter in Form von Dellen, Unebenheiten oder Unterschieden zwischen den abgesaugten Extremitäten. Deutlich schwerwiegender sind Komplikationen wie die Verletzung von Lymphbahnen oder Nerven oder Infektionen infolge unzureichender Hygienemaßnahmen.
Sind derartige Fehler nachweisbar und ursächlich für eingetretene Schäden, müssen die behandelnden Ärzte hierfür einstehen. Die Konsequenzen reichen von einer Herabsetzung oder vollständigen Rückforderung des Honorars bis hin zu Ansprüchen auf Schadensersatz und angemessenes Schmerzensgeld wegen erlittener körperlicher und gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Kontakt
Daniel Gärtner, LL.M. (Wellington)
Rechtsanwalt
Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim
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